Rezept bestellen
Nach der E-AU wird nun auch das E-Rezept eingeführt!
Als neuen Service stellen wir ab sofort bei gesetzlich Versicherten verschreibungspflichtige Arzneimittel als papierloses elektronisches Rezept (E-Rezept) aus, anstatt über das bisherige gedruckte rosa Rezept. Vorteil für Sie: Das Rezept muss nicht mehr in der Praxis abgeholt werden. Voraussetzung: Ihre Gesundheitskarte muss im jeweiligen Quartal einmalig in der Praxis eingelesen werden, damit wir einen Versichertennachweis haben.
Was kann bis jetzt noch nicht auf dem E-Rezept verordnet werden und muss in der Praxis als Ausdruck abgeholt werden ?
– Privatrezepte
– Hilfsmittel (z.B. Pennadeln, Lanzetten, Rollstuhl, Einlagen etc.)
– Verbandsmaterial
– BTM (Betäubungsmittel)
Wie wird ein E-Rezept in der Apotheke eingelöst ?
1. Methode – mit der eGK (Versichertenkarte):
Das E-Rezept wird in unsere Praxis digital erstellt und in der Praxis auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Sie können anschließend mit ihrer Gesundheitskarte in eine beliebige Apotheke gehen. Die Karte wird dann dort eingelesen und das E-Rezept kann aus dem E-Rezept Fachdienst abgerufen werden.
2. Methode – Mit der App:
Patienten benötigen für die App (das E-Rezept von Gematik) ein Smartphone und eine PIN von der Krankenkasse zum Freischalten dieser. Das Rezept wird wie unter Punkt 1 von der Praxis erstellt. Das E-Rezept wird in der Apotheke über Ihre App statt über die Versichertenkarte abgerufen. Vorteil der App: Sie sehen, wann das Rezept von der Praxis digital unterschrieben wurde und einlösbar ist. Sie haben zudem eine Übersicht über Ihre Medikamentenverordnungen in der Vergangenheit.
3. Methode –Papierausdruck:
Das Rezept wird wie unter Punkt 1 von der Praxis erstellt. Sie erhalten einen auf DIN A4 gedruckten Barcode in der Praxis. Über den Barcode kann die Apotheke Ihr Rezept aus dem E-Rezept-Fachdienst abrufen